Beck HDL - Hackblöcke & Zubehör – Shop für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die gewerbliche Kunden bei dem Online-Shop der Fa. Beck Hygienedienstleistungen, Inhaber Holger Beck (nachfolgend „beck-hdl“)

    Försterweg 2
    04425 Taucha
    Tel.: 03 42 98 – 6 59 56
    Fax: 03 42 98 – 6 59 57
    E-Mail: service@beck-hdl.de

    tätigen.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf unserer Website www.beck-hdl.de abgerufen und ausgedruckt werden. Zudem können sie jederzeit in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.
  3. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden von beck-hdl wird widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich durch beck-hdl bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen beck-   hdl und deren Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Das Angebot im Online-Shop www.shop.beck-hdl.de richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden als Endabnehmer bzw. Wiederverkäufer. Beck-hdl behält sich vor, Artikel nur in handelsüblichen Mengen abzugeben.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote von beck-hdl im Online-Shop stellen verbindliche Vertragsangebote dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ im Bestellvorgang nimmt der Kunde das verbindliche Angebot von beck-hdl zum Abschluss eines Kaufvertrages rechtsverbindlich an.

§ 3  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten stets zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
  2. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Sofortüberweisung ®.

    Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird bei Abschluss des Bestellvorgangs sowie in der dem Kunden nach Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ per E-Mail übersandten Auftragsbestätigung die Bankverbindung von beck-hdl mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das mitgeteilte Konto zu überweisen.

§ 4 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt worden ist oder von beck-hdl nicht bestritten wird.
  2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung/ Warenverfügbarkeit/ Eigentumsvorbehalt

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der bestellten Ware nach Zahlungseingang an die vom Kunden angegebene Adresse.
  2. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von beck-hdl nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, steht beck-hdl ein Rücktrittsrecht zu. Beck-hdl hat den Kunden zeitnah über die Nichtverfügbarkeit und die Ausübung des Rücktrittsrechts zu informieren und im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden zu erstatten.
  3. beck-hdl behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  4. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an beck-hdl ab. beck-hdl nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist jedoch weiterhin – bis zu einem etwaigen Widerruf – zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

    Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt beck-hdl Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

    beck-hdl ist schon vor vollständiger Befriedigung der gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen die ihm zustehenden Sicherheiten an den Kunden ganz oder teilweise freizugeben, soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110% der gesicherten Ansprüche nicht nur vorübergehend überschreitet. Bei mehreren Sicherheiten hat beck-hdl die Wahl, welche Sicherheiten freigegeben werden.

§ 6 Gewährleistung/ Verjährung

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

    - Offensichtliche Mängel (bspw. Transportschäden, Mindermengen) hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung beck-hdl schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens ebenfalls binnen einer Woche ab Entdeckung, beck-hdl schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Mangelanzeigefrist ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen geltenden für die Untersuchungs- oder Rügepflichten die §§ 377, 378 HGB.

    - Bei Mängel leistet beck-hdl nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt beck-hdl, soweit sie nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

    - Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis in angemessenem Maße zu mindern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

    - Gewährleistungsansprüche des Kunden sind bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ausgeschlossen.
  2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen beck-hdl, die mit dem Mangel der Lieferung im Zusammenhang stehen.
  3. Die Verjährungsfrist nach § 6 Abs. 2 gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn beck-hdl eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten zudem nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit Lieferung und Übergabe der Ware. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 7 Haftung

  1. beck-hdl haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Daneben haftet beck- hdl bei einer leicht fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen für eigenes Verschulden sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Eine weitergehende Haftung als die in Satz 1 bezeichnete ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht eine Haftung nach Satz 2 oder nach dem Produkthaftungsgesetz in Betracht kommt.
  2. Die Regelungen des Absatz 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund. Unberührt bleiben die Bestimmungen über den Verzug und die Unmöglichkeit.
  3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
  2. Für die gesamten Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von beck-hdl ist Leipzig.
  4. beck-hdl behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen.